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Schulkonferenz

Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Julius-Leber-Schule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der Julius-Leber-Schule aus 11 Mitgliedern.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 1 Sitz und denen der Schülerinnen und Schüler 4 Sitze zu. Da kein Elternbeirat gewählt wurde, gehen die Stimmen an die Mitglieder der Schülerinnen und Schüler, deren Stimmenanteil sich auf 5 erhöht. Der Schulleiter ist geborenes Mitglied.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte. Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft, die der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat aus der Schülerschaft gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkon-ferenz vertreten sind. Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthöheren Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmit-glied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

Wählbarkeit
In der Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes El-ternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen war:
1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,
3. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erzie-hung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut o-der mitanvertraut ist;
das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht ha-ben. Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes oder der Schülerin bzw. des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der oder dem Unterzeichnenden dieses Wahl-ausschreibens ausgestellt und liegen im Sekretariat Raum 104 aus.

Wahlgrundsätze
1. Alternative: Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
2. Alternative: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats es beantragt, werden die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.
Bei Listenwahlen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass des Wahlausschreibens, Wahlvor-schläge (Vorschlagslisten) der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzu-reichen.
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweili-gen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag soll doppelt so viele, muss jedoch mindestens so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweiligen Personengruppen Vertreterinnen und Vertreter in die Schul-konferenz zu wählen sind. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet eine Mehrheitswahl statt.

Wahltermine
Da die Wahlen zur Schulkonferenz spätestens 4 Wochen nach Erlass dieses Wahlausschrei-bens abgeschlossen sein müssen, sind die Termine für die Wahlversammlungen der einzelnen Gruppen mit dem Vorsitzenden des Schulelternbeirates sowie der Schülervertretung (SV) auf folgende Tage festgelegt worden:

Schulelternbeirat: -
Die Mitglieder der Gesamtkonferenz werden hiermit zur Wahl eingeladen. Die Mitglieder des Schülerrats und Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich eingeladen.
Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: 02.10.2025
(spätestens 2 Monate nach Unterrichtsbeginn eines Schuljahres gem. § 3 Konferenzordnung)

gez. Oliver Schulz
Schulleiter
Julius-Leber-Schule
ausgehängt am 29.09.2025
bis zum Abschluss der Stimmabgabe