Lust, einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland zu absolvieren?
Während Ihrer Berufsausbildung können Sie internationale Erfahrungen und interkulturelle Kompetenzen erwerben, indem Sie für eine Zeitlang im Ausland ein berufsbezogenes Praktikum machen. Dies in der Regel für die Dauer zwischen 2 und 8 Wochen. Als Schule unterstützen wir Sie gerne organisatorisch dabei und beraten Sie, wie finanzielle Förderungen aussehen könnten.
Für ein Auslandspraktikum in der Europäischen Union gibt es das Programm Erasmus+, welches u.a. EU-Fördergelder für die Zeit im Ausland bereitstellt. Als Schule vermitteln wir gerne Kontakte zu Institutionen, die u.a. diese Fördergelder an Auszubildende ausgeben können. In der Regel kooperieren wir dabei mit der Mobilitätsagentur der hessischen Wirtschaft, die das Programm Arbeiten und Lernen in Europa aufgelegt hat. Gesonderte Informationen, die Sie als Auszubildende betreffen, erhalten Sie unter dem folgenden Link.
Auch andere Institutionen sind möglich, wenn diese z.B. aufgrund von regionalen Aspekten oder Branchenbesonderheiten attraktiv sind. Jährlich werden dazu Informationsveranstaltungen angeboten, bei denen Sie sich über die Möglichkeit des Auslandspraktikums informieren können.
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Wann sollte das Auslandspraktikum stattfinden?
Sie können den Zeitpunkt, wann Sie ins Ausland gehen, selbst wählen bzw. dies in Abstimmung mit Ihrem Ausbildungsunternehmen. Beachten Sie, dass in der Zeit, in der Sie im Ausland sind, keine Prüfungen (Zwischen- oder Abschlussprüfungen) stattfinden dürfen. Erfahrungsgemäß entscheiden sich viele Auszubildende, das Auslandspraktikum im 2. Ausbildungsjahr zu absolvieren, da dann bereits viele relevante berufliche Kenntnisse erworben sind, die im Ausland eingebracht werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit des Auslandspraktikums den Unterrichtsstoff der Berufsschule nachholen müssen, d.h. es bietet sich an, die Schulferien bei der Planung des Praktikums einzubeziehen.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Ein Praktikumsunternehmen im Ausland zu finden ist abhängig davon, welchen Schwerpunkt Sie haben. Möchten Sie etwas „Neues“ kennenlernen, z.B. Bereiche, die in Ihrem Ausbildungsunternehmen in der Praxis nicht vermittelt werden können oder möchten Sie Praxiserfahrungen vertiefen? Sprechen Sie dies im Ausbildungsunternehmen an. Oftmals verfügen diese über Auslandskontakte, Niederlassungen oder Geschäftspartner, so dass ein Kontakt vermittelt werden kann. Auch können Sie private Kontakte oder eigene Suche starten, um einen Praktikumsplatz zu finden, der für Sie passend ist.
Als Schule unterstützen wir Sie gerne bei der Suche. Auch die Mobilitätsagentur der hessischen Wirtschaft ist bei der Suche nach einem Praktikumsplatz behilflich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Habe ich ein Recht auf ein Auslandspraktikum?
Es besteht kein Rechtsanspruch, ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Stimmt Ihr Ausbildungsunternehmen Ihrem Wunsch nach einem Auslandspraktikum nicht zu, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf dieses. ABER – die IHK und die nationale Agentur für Berufsbildung befürworten ausdrücklich, dass ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann. Durch die EU werden dazu explizit Fördergelder zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass nicht nur Sie als Auszubildende während des Auslandspraktikum Kompetenzen erwerben und vertiefen, sondern auch die Ausbildungsunternehmen profitieren, i.d.R. durch besser qualifizierte und motivierte Mitarbeiter/Auszubildende. Dabei gilt die Zeit im Ausland als Teil der Ausbildung und nicht als Urlaub.
Europass – Dokumentation des Auslandspraktikums
Für die Zeit des Auslandspraktikums wird ein Praktikumsvertrag geschlossen, in dem u.a. die Inhalte, die Sie im Praktikumsunternehmen erlernen, umsetzen oder vertiefen sollen, im Vorfeld aufgeführt werden und nach Abschluss des Praktikums als erworbene Lerninhalte und Kompetenzen dokumentiert werden. Dazu wird ein „Europass“ ausgestellt und Ihnen ausgehändigt.